Kanzlei Güller
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Pferderecht oder besser: Das Recht rund um Pferdesport, -zucht und –haltung
Der Rechtsbegriff „Pferderecht“ existiert dabei ebenso wenig wie es spezielle, diese oft diffizilen Rechtsbeziehungen regelnde Gesetze gibt. Das Gesetz regelt in § 91a BGB lediglich, dass Pferde keine Sache sind. Trotzdem gibt es für sie kein spezielles Pferderecht. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2001 wurden die früher bekannten Hauptgewährsmängel vom Gesetzgeber abgeschafft. Käufe und Verkäufe von Pferden unterfallen nunmehr den gleichen gesetzlichen Regelungen im BGB, wie der Kauf z.B. eines Autos. Gleichwohl ist bei der Anwendung des BGB auf die besonderen und spezifischen Eigenschaften des Pferdes und des Pferdesports Rücksicht zu nehmen.
Die passionierte Verbundenheit zu diesen wunderschönen Tieren und mehr als 20 Jahre reiterliche Erfahrung im Turniersport haben für Rechtsanwältin Güller auch berufliche Verknüpfungen mit sich gebracht. Juristische Problemstellungen rund um Pferd und Reiter sind so im Laufe der Zeit ebenfalls ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit unserer Kanzlei im Zivilrecht geworden.
Pferdekaufverträge und Gewährleistung, Tierarzthaftung, Haftung und Schadensersatz bei Reitunfall, Tierhalterhaftpflicht, Tierhüterhaftung, Rechte und Pflichten bei Reitbeteiligungen und deren Vertragsgestaltung bezeichnen die am häufigsten auftretenden Problemkreise.
In dem gesamten Themenbereich bieten wir Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung bundesweit. Zu unseren Mandanten gehören Reiter, Pferdebesitzer, Züchter, Reitstallbetreiber, Ausbilder und Vereine.