Verkehrsunfall - Was ist zu tun?
Zunächst einmal ist es nicht ratsam, sich nur auf die gegnerische Versicherung zu verlassen. Sie laufen gegebenenfalls Gefahr, dass Ihre berechtigten Ansprüche gekürzt oder gar die Regulierung zu Unrecht vollständig abgelehnt wird. Auch Gerichte haben unterschiedliche Auffassungen bei einzelnen Schadenspostionen. Daher empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer materiellen und immateriellen Schäden zu beauftragen. Insbesondere, wenn Sie keine Schuld haben, trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Nur durch eine kompetente und zielgerichtete Geltendmachung und Verfolgung Ihrer Ansprüche kann gewährleistet werden, dass keine Ansprüche verschenkt werden. Ansprüche wie beispielsweise der „merkantile Minderwert“ oder der Nutzungsausfall bleiben oft unberücksichtigt, was Sie im Ergebnis je nach Schwere der Schäden mehrere Hundert Euro kosten kann.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen hier neben einer für Sie kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung und Auskunft zu entstehenden Kosten eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit.
Autokauf und Leasing
Welche Rechte haben Sie als Autokäufer?
Ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft, müssen Sie dem Verkäufer zunächst einmal Gelegenheit geben den Mangel abzustellen. Sie haben das Wahlrecht. Sie können entweder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder die Reparatur durchführen lassen. Nach der gesetzlichen Wertung gilt die Nachbesserung dann als fehlgeschlagen, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos die Nachbesserung durchgeführt hat. Führte die Nachbesserung zu keinem Erfolg, haben Sie die Möglichkeit zum Rücktritt, zur Minderung und zum Schadensersatz. Für die Ausübung der Rechte sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren. Beachten Sie, dass die Gewährleistungsrechte der Verjährung unterliegen. Bei Gebrauchtwagen können die Verjährungsfristen von zwei auf ein Jahr verkürzt werden. Die Tücke steckt hier, wie immer, im Detail. Bestreitet der Verkäufer, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, also bei Übergabe an Sie, vorhanden war, ist schnelle Hilfe geboten. Ein Zögern kann hier also schnell streitentscheidend sein.
Leasing
Die meisten Streitigkeiten drehen sich bei Leasingverträgen um die Rückgabe des Fahrzeuges. Oft wird dem Leasingnehmer vorgeworfen das Fahrzeug über Gebühr benutzt zu haben. Die kleine Schramme in der Stoßstange oder im Einstiegsbereich stelle keine normale Abnutzung mehr dar. Da dem Leasingvertrag letztlich auch mietvertragliche Elemente innewohnen, kommt es, wie bei der Miete einer Wohnung, darauf an, ob der kleine Kratzer noch als normale Gebrauchsspur zu werten ist. Wer rechtsschutzversichert ist kann es in jedem Fall auf einen Streit mit der Leasinggesellschaft ankommen lassen. Letztlich wird die Frage, ob etwaige Beschädigungen noch innerhalb des üblichen Gebrauchs liegen von einem Sachverständigen beantwortet. Erfahrungsgemäß ist es so, dass Sie in vielen Fällen gute Karten haben, die Forderung der Leasinggesellschaft zumindest zu reduzieren. Ob es in Ihrem Fall gelingt die Forderung ganz auf Null zu reduzieren, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auch hier gilt die Empfehlung, lassen sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten, damit sie nicht in eine Kostenfalle laufen.